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Tätigkeitsabzeichen für Rohrwaffen Tragen von ausländischen Abzeichen Zum Beispiel darf ein Fallschirmspringerabzeichen ausländischer Streitkräfte den Vorschriften entsprechend getragen werden, sofern es im Dienst oder im Rahmen von militärischen Patenschaftsveranstaltungen aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen erworben wurde (Verleihungsurkunde mitführen). Von allen erworbenen ausländischen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines getragen werden. Das ausländische Fallschirmspringerabzeichen ist auf der rechten Brustseite über oder auf der Brusttasche der Dienstjacke (etc.) zu tragen. Es können bis zu zwei Sonderabzeichen und/oder Tätigkeitsabzeichen, davon ein ausländisches Abzeichen getragen werden. Wird ein ausländisches Abzeichen zusammen mit einem deutschen Abzeichen getragen, so ist es ummittelbar unter dem deutschen zu tragen. Bei Einhaltung dieser Bedingungen ist eine besondere Trageerlaubnis nicht erforderlich.
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