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Ausweis für Reservisten und ehemalige
Soldaten
„Immer wieder
haben wir einen
neuen Ausweis gefordert, durch den vorliegenden Erlass können wir mit
dem
Erreichten zufrieden sein“, so Oberstabsfeldwebel Carlo Finzer. Finzer
hat sich
seit seiner Ernennung zum Beauftragten für Reservistenangelegenheiten
durch den
Bundesvorstand Anfang 2006 diesem Thema verstärkt angenommen. „Gemeinsam
mit dem
Reservistenverband und der militärischen Führung konnte dieser
Verbandserfolg
erreicht werden. Leider ist der Personenkreis – gegenüber unserer
Ursprungsintention der Ausstellung eines Ausweises für alle Reservisten –
immer
noch beschränkt und es fehlt ein Lichtbild – aber was nicht ist, kann ja
noch
werden“, sagte Finzer.
Seit 9.
Juli 2007
ist der neue Erlass für den Ausweis Reservisten und Ehemalige (Ausweis
R/E) in
Kraft. Wesentliche Neuerungen des Ausweises sind der Wegfall der
Altersbeschränkung sowie die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Somit
kann unter
bestimmten Voraussetzungen ein Reservist auch außerhalb einer Beorderung
über
die Höchstaltersgrenze der Wehrpflicht hinaus einen Ausweis R/E
erhalten. Auch
ehemalige Berufssoldaten erhalten auf Antrag diesen Ausweis R/E. Neben
der durch
den Ausweis dokumentierten weiteren „Zugehörigkeit zur Bundeswehr“ ist
dieser
Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass die
Eintrittsberechtigung in militärische Liegenschaften. Keine leidigen
Passwechselverfahren und Besucherregelungen mehr!
Die Herstellung, Beschaffung und Verteilung der
Ausweisformulare wird noch ca. zwei Monate in Anspruch nehmen, so dass
die neuen
Ausweise voraussichtlich erst ab Oktober 2007 ausgegeben werden können.
Daher
sollte man die Dienststellen von einer Antragstellung zurzeit noch
verschonen,
jedoch ab Oktober kann der neue Ausweis dann hoffentlich empfangen
werden.
„Bleibt zu hoffen, dass unsere Forderung bezüglich eines erleichterten
Antragsverfahrens zum Tragen der Uniform auch bald in den entsprechenden
Verordnungen und Vorschriften umgesetzt wird. Ich bin da ganz
zuversichtlich“,
so Finzer. Mk
Einzelne
wichtige
Bestimmungen des Erlasses: Der
Ausweis für
Reservisten wird durch den Ausweis für Reservisten und ehemalige
Soldaten
(Ausweis R / E) ersetzt. Zur Förderung der Erleichterung der
Zusammenarbeit
zwischen der Truppe und den früheren Soldaten der Bundeswehr kann auf
Antrag ein
Ausweis R / E ausgestellt werden, wenn der frühere Soldat der
Bundeswehr:
- in den
Streitkräfte auf
einen Dienstposten beordert ist und außerhalb von Wehrübungen/Übungen
einen
engen Kontakt zum jeweiligen Beorderungstruppenteil pflegt, oder
- als Mandatsträger bzw.
Mitarbeiter in
einer Mitgliedervereinigung des „Beirat für die freiwillige
Reservistenarbeit
beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ tätig ist
oder
- eine Aufgabe im Interesse
der
Bundeswehr wahrnimmt, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht (z. B.
ein
Engagement im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen
Reservistenarbeit
in einer Soldaten- oder Reservistenvereinigung, zu der kein
Kontaktverbot der
Bundeswehr besteht).Darüber hinaus erhalten ehemalige Berufssoldaten auf
Antrag
einen Ausweis R / E, sofern keine Hinderungsgründe
vorliegen.
- Der Ausweis gilt
weiterhin
nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass und enthält
kein
Lichtbild. Das Format des Ausweises entspricht dem Format des
Personalausweises.
- Der
Ausweis
berechtigt den Inhaber, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr zu
betreten,
soweit nicht für das Betreten bestimmter militärischer Bereiche
besondere
Anordnungen bestehen.
- Die
Regelungen für
das Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses werden
durch
diesen Erlass nicht berührt.
-
Der Ausweis
R / E wird auf Antrag ausgestellt. Der Antrag ist an den jeweiligen
Beorderungstruppenteil über das zuständige Landeskommando oder jede
andere
militärische Dienststelle zu stellen. Über die Ausstellung entscheiden
die
Kommandeure bzw. Dienststellenleiter. Die Gültigkeit des Ausweises
beträgt zehn
Jahre.
Quelle: Die Bundeswehr 8/2007, Magazin des Deutschen
BundeswehrVerbandes e.V.
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