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Ausweis für Reservisten und ehemalige Soldaten

„Immer wieder haben wir einen neuen Ausweis gefordert, durch den vorliegenden Erlass können wir mit dem Erreichten zufrieden sein“, so Oberstabsfeldwebel Carlo Finzer. Finzer hat sich seit seiner Ernennung zum Beauftragten für Reservistenangelegenheiten durch den Bundesvorstand Anfang 2006 diesem Thema verstärkt angenommen. „Gemeinsam mit dem Reservistenverband und der militärischen Führung konnte dieser Verbandserfolg erreicht werden. Leider ist der Personenkreis – gegenüber unserer Ursprungsintention der Ausstellung eines Ausweises für alle Reservisten – immer noch beschränkt und es fehlt ein Lichtbild – aber was nicht ist, kann ja noch werden“, sagte Finzer.

Seit 9. Juli 2007 ist der neue Erlass für den Ausweis Reservisten und Ehemalige (Ausweis R/E) in Kraft. Wesentliche Neuerungen des Ausweises sind der Wegfall der Altersbeschränkung sowie die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Somit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Reservist auch außerhalb einer Beorderung über die Höchstaltersgrenze der Wehrpflicht hinaus einen Ausweis R/E erhalten. Auch ehemalige Berufssoldaten erhalten auf Antrag diesen Ausweis R/E. Neben der durch den Ausweis dokumentierten weiteren „Zugehörigkeit zur Bundeswehr“ ist dieser Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass die Eintrittsberechtigung in militärische Liegenschaften. Keine leidigen Passwechselverfahren und Besucherregelungen mehr!

Die Herstellung, Beschaffung und Verteilung der Ausweisformulare wird noch ca. zwei Monate in Anspruch nehmen, so dass die neuen Ausweise voraussichtlich erst ab Oktober 2007 ausgegeben werden können. Daher sollte man die Dienststellen von einer Antragstellung zurzeit noch verschonen, jedoch ab Oktober kann der neue Ausweis dann hoffentlich empfangen werden. „Bleibt zu hoffen, dass unsere Forderung bezüglich eines erleichterten Antragsverfahrens zum Tragen der Uniform auch bald in den entsprechenden Verordnungen und Vorschriften umgesetzt wird. Ich bin da ganz zuversichtlich“, so Finzer. Mk

Einzelne wichtige Bestimmungen des Erlasses:
Der Ausweis für Reservisten wird durch den Ausweis für Reservisten und ehemalige Soldaten (Ausweis R / E) ersetzt. Zur Förderung der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Truppe und den früheren Soldaten der Bundeswehr kann auf Antrag ein Ausweis R / E ausgestellt werden, wenn der frühere Soldat der Bundeswehr:

- in den Streitkräfte auf einen Dienstposten beordert ist und außerhalb von Wehrübungen/Übungen einen engen Kontakt zum jeweiligen Beorderungstruppenteil pflegt, oder

- als Mandatsträger bzw. Mitarbeiter in einer Mitgliedervereinigung des „Beirat für die freiwillige Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ tätig ist oder

- eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnimmt, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht (z. B. ein Engagement im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit in einer Soldaten- oder Reservistenvereinigung, zu der kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht).Darüber hinaus erhalten ehemalige Berufssoldaten auf Antrag einen Ausweis R / E, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.

- Der Ausweis gilt weiterhin nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass und enthält kein Lichtbild. Das Format des Ausweises entspricht dem Format des Personalausweises.

- Der Ausweis berechtigt den Inhaber, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr zu betreten, soweit nicht für das Betreten bestimmter militärischer Bereiche besondere Anordnungen bestehen.

- Die Regelungen für das Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses werden durch diesen Erlass nicht berührt.

- Der Ausweis R / E wird auf Antrag ausgestellt. Der Antrag ist an den jeweiligen Beorderungstruppenteil über das zuständige Landeskommando oder jede andere militärische Dienststelle zu stellen. Über die Ausstellung entscheiden die Kommandeure bzw. Dienststellenleiter. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre.

Quelle: Die Bundeswehr 8/2007, Magazin des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V.