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Dienstgradbezeichnung nach dem 60. Lebensjahr

Mit Ablauf des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, endet für alle Laufbahngruppen die Wehr- bzw. Dienstleistungspflicht; bei ehemaligen Berufssoldaten (BS) bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis dahin tragen die Reservisten ihren jeweiligen Dienstgrad mit dem Zusatz "d.R."; ehemalige BS den Zusatz "a.D. d.R.".

Nach dem Erreichen der Altersgrenze dürfen Reservisten der Bundeswehr im Schriftverkehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses auch nach Ablauf der Wehrpflicht oder Dienstleistungspflicht ihren Dienstgrad mit dem Zusatz "der Reserve" weiterführen. Dies gilt auch für frühere Berufssoldaten, die berechtigt sind, ihrer Dienstgradbezeichnung den Zusatz "außer Dienst und der Reserve (a. D. und d. R.)" hinzuzufügen.